Um in Belgien studieren zu können, benötigt man entweder die Fachgebundene oder die Allgemeine Hochschulreife. Inhaber der Fachhochschulreife müssen im Einzelfall klären, ob sie für das gewünschte Studium zugelassen werden.
Sowohl Studienanfänger als auch Studienfortsetzer sollten sich unbedingt mit der gewählten Hochschule in Verbindung setzen, um ausführliche Informationen über Zulassungsbedingungen und Bewerbungsfristen zu erhalten. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt direkt bei den Universitäten.
In Wallonien ist die Zulassung zu bestimmten Studiengängen seit Juni 2006 für in Belgien nicht wohnhafte Studenten beschränkt. Dies betrifft sowohl die universitären Bachelor Studiengänge Veterinärmedizin und Kinésithérapie et réadaptation (Kinesiotherapie und Rehabilitation) als auch Studiengänge, die an Haute Écoles absolviert werden, wie bspw. Fußheilkunde, Logopädie, Ergotherapie, Geburtshilfe, spezialisierte Erziehungswissenschaften, Krankengymnastik und Audiologie. Die Anzahl der nicht in Belgien wohnhaften Studenten, die sich bei solchen Studiengängen für das erste Studienjahr einschreiben dürfen, beschränkt sich auf ca. 30 Prozent der Anzahl der im Vorjahr für das erste Bachelorsjahr eingeschriebenen Studenten (nicht-wohnhafte und wohnhafte). Ausführliche Informationen hierzu findet man auf den Webseiten der Hochschulen.
Um zum Studium der Ingenieurswissenschaften zugelassen werden zu können, muss man eine spezielle Zulassungsprüfung erfolgreich absolvieren. Wer die Prüfung besteht, kann sich bei jeder Universität und Haute École der französischen Gemeinschaft bewerben.
In Wallonien gibt es keine Eignungsprüfung zum Medizinstudium. Während des ersten Studienjahres erfolgt eine Evaluation der Studenten gemäß den Kriterien der Verordnung über den Zugang zum Medizin- und Zahnmedizinstudium vom 01. Juli 2005. Anschließend findet eine Selektion der besten Studenten statt. Nur diejenigen, die hervorragende Leistungen erbracht haben, werden ins zweite Jahr zugelassen.
An den flämischen Universitäten gibt es für das Studium der Human- und Zahnmedizin Aufnahmeprüfungen. Diese Prüfungen (Toelatingsexamen arts & tandarts) sind für alle belgischen und ausländischen Studienbewerber gesetzlich vorgeschrieben. Mehr Informationen findet man hier. Außerdem sind Zulassungsprüfungen bei folgenden Studiengängen erforderlich:
Die Eignungsprüfungen werden an der Hochschule, bei der sich der Studierende einschreiben möchte, abgenommen. Über die Prüfungstermine informieren die jeweiligen Universitäten.
Sprachvoraussetzungen
Die Sprachvoraussetzungen können von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig bei den einzelnen Universitäten über die genauen Bedingungen zu informieren.
In Wallonien müssen die französischen Sprachkenntnisse durch eine Sprachprüfung, die sog. Examen de maîtrise de la langue française, nachgewiesen werden. Die Prüfung, die von den Hochschulen organisiert wird, findet mindestens zweimal im Jahr statt. Die Universitäten bieten Sprachkurse zur Vorbereitung auf die Sprachprüfung an.
Niederländische Sprachkenntnisse können durch einen Sprachtest, wie zum Beispiel die Profiel Academische Taalvaardigheid (PAT) oder das NT2-Examen nachgewiesen werden. Einige Hochschulen bieten Sprachkurse und Sprachtests an. Nützliche Informationen über Zulassungsbedingungen für ein Studium in Flandern findet man auf der Webseite www.highereducation.be