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EU-Urteil zu ausländischen Medizinstudenten

Der EU-Gerichtshof erlaubt Unis in Belgien und Österreich, den Zugang zum Medizinstudium für Ausländer zu begrenzen. Warum ausländische Stundenten dem nationalen Gesundheitswesen schaden, müssen Gerichte im Streitfall aber sehr genau begründen. Zu wenig Geld ist kein Argument mehr.

Die schöne blau-gelbe Theorie: Frei ziehen sollen die Europäer, und sich ihren Wohn- und Studienort und den Lebensmittelpunkt überall in der Europäischen Union wählen können! Im Fall von Bewerbern im Studienfach Medizin hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 13.04.2010, Rechtssache C - 73/08 erlaubt, dass diese Freiheit mit Verweis auf ihr Herkunftsland eingeschränkt werden darf. Ein bisschen Diskriminierung ist okay, urteilten die Luxemburger Richter.

Im Kampf gegen Ärztemängel im eigenen Land dürfen Universitäten in der EU künftig eine Quote für ausländische Medizinstudenten festlegen, entschieden die Richter.

Gleichzeitig setzten die Richter dafür aber enge Grenzen: Wenn ein Land nachweislich mehr Ärzte für das Gesundheitssystem brauche und andere Maßnahmen nicht ausreichten, sei eine Beschränkung des Zugangs zum Medizinstudium diskriminierend und zulässig. Das müsse ein nationales Gericht gründlich prüfen und zwar ''unter Würdigung aller relevanten Gesichtspunkte!'', so die Richter.

Enge Fesseln für die kleine Diskriminierung
Ob der Schutz der öffentlichen Gesundheit wirklich gefährdet sei, ob dank der Quote tatsächlich mehr Ärzte im eigenen Gesundheitssystem arbeiteten und ob weniger einschneidende Maßnahmen nicht das gleiche Ziel erreichen könnte, müsse untersucht werden. Eine pauschale, nationale Regelung ohne die Prüfung verstoße gegen die EU-Bürgerrechte, die der EU-Vertrag garantiert.

Die Richter hatten über die Verfassungsbeschwerde zweier französischer Studienbewerber in Belgien gegen ein Dekret aus dem Jahr 2006 zu entscheiden. Es begrenzt im französischsprachigen Teil Belgiens den Anteil ausländischer Medizinstudenten auf 30 Prozent.

Besonders für Franzosen ist das Studium eine Reise ins belgische Nachbarland wert, weil sie dort in ihrer Muttersprache studieren können und die Studiengebühren niedriger sind als in ihrer Heimat. Wer einen der begehrten Plätze erhält, entscheidet derzeit das Los unter den ausländischen Bewerbern. Beschränkt sind außerdem die Studiengänge Tiermedizin, Logopädie, Heilgymnastik sowie die Hebammen-Ausbildung. Das belgische Verfassungsgericht entscheidet nun endgültig über die Klage der beiden Franzosen gegen das belgische 30-Prozent-Dekret. Die Richter müssen sich dabei an die Vorgaben des EuGH halten. Insgesamt sollen 60 Bewerberklagen abhängig sein.

Abwägung von Allgemein- und Individualinteresse
So wie die Franzosen nach Belgien pilgern, zieht es Deutsche Studenten vor allem nach Österreich und Ungarn, wo sich ein eigens für die Deutschen geschaffener Studiengang zu einem blühenden Geschäftszweig entwickelt hat. Die Folge einer Unterversorgung mit Medizinstudienplätzen in Deutschland ist, dass meist die akademischen Auswanderer vor dem Numerus Clausus fliehen. Nach dem Studium kehren die fertigen Ärzte dann oft in ihre Heimat zurück.

Die Luxemburger Europa-Richter haben nämlich entschieden, dass ein gesamtgesellschaftliches Interesse, in diesem Fall eine flächendeckende Versorgung mit Ärzten und ein funktionierendes Gesundheitssystem, Priorität vor den Bürgerrechten, hier dem Recht des einzelnen Studenten auf Freizügigkeit, haben kann. Besondere Auswirkung hat dieses aktuelle Urteil auch auf einen seit Jahren schwelenden Streit zwischen Deutschland und Österreich. In diesem Fall gestatten die Richter eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft.

Mit zwei weiteren Argumenten für die Ausländersperre im Fach Medizin blitzten Belgien und Mitbeschwerdeführer Österreich beim EuGH allderdings ab. Dass viele Studenten den Staat auch viel Geld kosten erlaube genauso wenig die Diskriminierung, wie ein Absinken der Qualität durch zu wenig Lehrpersonal. Obwohl das Alpenland damit bereits 2005 am EuGH gescheitert war, könnten Kostenargumente ''keine Ungleichbehandlung zwischen ansässigen und nicht ansässigen Studierenden rechtfertigen'', so die Richter.

Österreich: ''Große Freude und Befriedigung'' am ''Schicksalstag''
In Österreich stieß das Urteil auf Zustimmung, teils auf Begeisterung. Die ''Oberösterreichischen Nachrichten'' nannten den Tag der Urteilsverkündung einen ''Schicksalstag'' für die Medizin-Unis im Land.

Seit Jahren fühlt sich das kleine Land, das nur an fünf Universitäten Mediziner ausbildet, von deutschen Medizinanwärtern überrannt, errichtete immer wieder rechtliche Barrieren dagegen und lieferte sich juristische Grabenkämpfe mit deutschen Bewerbern. Im vergangenen Herbst forderten österreichische Politiker und Medien eine Zwangsabgabe, die Deutschland für den Medizinernachwuchs zahlen sollte.

Die österreichische Wissenschaftsministerin Beatrix Karl sagte: ''Wir brauchen die Quotenregelung, um den medizinischen Nachwuchs und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, und dieses Argument wurde nun vom EuGH anerkannt. ''Von der Idee, deutsche Ärzte nach dem Studium in Österreich zu binden, hält die Ministerin wenig. Aufgrund des Ärztemangels in Deutschland werbe der große Nachbar ''massiv um ausländische Ärzte und in Österreich ausgebildete deutsche Ärzte''.

Bis 2012 müssen sich Österreich und Belgien endgültig erklären
Für die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) sagte deren Vorsitzende Sigrid Maurer, das Urteil verschaffe Österreich ''ein Zeitfenster, um die bislang aufgeschobenen Probleme zu lösen''. Diskriminierende Zugangsbeschränkungen seien ''keine zufriedenstellende Lösung''. Der ÖH unterstrich, dass auch Zugangsbeschränkungen zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung führen könnten. Weil das auch das Gericht so sehe, sei das ein ''klarer Winke mit dem Zaunpfahl, die Studienplätze endlich auszubauen'', sagte ÖH-Vorsitzender Thomas Wallenberger.

Der Vize-Rektor der Uni Innsbruck Norbert Mutz sagte dem ORF, er habe das Urteil mit ''großer Freude und Befriedigung'' aufgenommen. ''Dadurch haben wir eine Riesensorge weniger.'' Im grenznahen Innsbruck sollen jährlich rund 60 Prozent der Medizin-Bewerber aus Deutschland kommen.

Derzeit gilt in Österreich für die Fächer Human-, Veterinär- und Zahnmedizin sowie Psychologie, dass nur jeder fünfte Studienplatz an einen zugezogenen Bewerber aus einem anderen EU-Land gehen darf. Lediglich jeder zwanzigste Platz darf an Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern vergeben werden. Ein Moratorium bis 2012 hatte die EU-Kommission Österreich - ebenso wie Belgien - gewährt. So lange haben beide Länder noch Zeit, ausführlich zu begründen, warum die Ausbildung ausländischer Medizinstudenten im Land den eigenen Gesundheitssystem schadet.



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